Prüfungserleichterungen für junge Menschen mit Behinderungen

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Viele junge Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben bei Prüfungen zusätzliche Schwierigkeiten. Damit alle die gleichen Chancen bei der Prüfung haben, gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich. Das ist eine besondere Unterstützung speziell für dich. Du bekommst bei Prüfungen Hilfen, die deine zusätzlichen Schwierigkeiten ausgleichen.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, die durch deine Behinderung oder chronische Erkrankung entstehen. Bei Prüfungen bedeutet das: Du bekommst Hilfen, die es dir ermöglichen, unter fairen Bedingungen zu zeigen, was du kannst.

Wichtig:Wichtig: Der Nachteilsausgleich schafft keine Vorteile. Du musst die gleiche Leistung erbringen wie alle anderen. Die Anforderungen der Prüfung bleiben gleich. Nur die Bedingungen der Prüfung werden angepasst.

Beispiele:

  • Prüfungsaufgaben in größerer Schrift bei Sehbehinderung
  • mehr Zeit für die Bearbeitung von Prüfungsaufgaben
  • Nutzung technischer Hilfsmittel

So haben alle die gleichen Chancen.

Wer kann einen Nachteilsausgleich bekommen?

Jede Person mit Behinderung oder langfristiger Erkrankung kann einen Nachteilsausgleich beantragen. Entscheidend ist: Hast du wegen deiner Behinderung Schwierigkeiten bei der Prüfung?

Solche Schwierigkeiten können zum Beispiel in folgenden Bereichen auftreten:

  • Wahrnehmung, zum Beispiel bei Sehbehinderung oder Blindheit, Hörbehinderung oder Taubheit
  • Bewegung und körperliche Belastung, beispielsweise bei eingeschränkter Beweglichkeit (Lähmungen, Spastiken) oder Problemen beim Schreiben oder Greifen
  • Sprache, etwa bei eingeschränktem Wortschatz, Schwierigkeiten mit Grammatik oder Stottern
  • Lernen und Denken, zum Beispiel bei Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche sowie Konzentrations- oder Gedächtnisproblemen
  • Psychische und soziale Belastungen, beispielsweise  bei Ängsten, Depressionen oder Autismus
  • Chronische Erkrankungen, etwa  Rheuma, Diabetes, Herz- oder Stoffwechselerkrankungen

Warnung:Warnung: Kurzfristige Beeinträchtigungen wie eine Grippe, ein Knochenbruch oder Prüfungsangst sind in der Regel kein Grund für einen Nachteilsausgleich. Erfahre hier, wie du Prüfungsangst überwindest.

Wie verändert der Nachteilsausgleich Prüfungen?

Mit dem Nachteilsausgleich beantragst du spezielle Maßnahmen oder Hilfsmittel, die zu deiner Situation passen. Ziel ist es, dass du trotz deiner Einschränkungen gut an der Prüfung teilnehmen kannst. Beispiele sind:

  • Einzel- anstatt Gruppenprüfung
  • schriftliche anstatt mündlicher Prüfung (oder umgekehrt)
  • mehr Zeit für die Prüfung
  • längere oder häufigere Pausen
  • Prüfung in einem gesonderten, ruhigen Raum
  • Seh-Hilfen (z.B. Lupen, Vorleseprogramme) 
  • Computer oder Laptop zum Schreiben
  • Hör-Hilfen oder Gebärdensprachdolmetscherinnen oder -dolmetscher 
  • Unterstützung durch eine Vertrauensperson

Wichtig:Wichtig: Wie dein Nachteilsausgleich genau aussieht, hängt von deinen Bedürfnissen ab. Jeder Antrag wird individuell geprüft.

Wie beantragst du den Nachteilsausgleich?

Wer stellt den Antrag?

  • Unter 18 Jahre: Deine Eltern oder Erziehungsberechtigten stellen den Antrag.
  • Ab 18 Jahre: Du stellst den Antrag selbst.

Wo reichst du den Antrag ein?

  • Wenn du eine Ausbildung machst:

    Bei deiner zuständigen Kammer
    (z.B. Industrie- und Handelskammer IHK, Handwerkskammer HWK)

  • Wenn du studierst:

    Beim Prüfungsamt deiner Hochschule

Wann solltest du den Antrag stellen?

Wichtig: So früh wie möglich!

  • Spätestens bei der Prüfungsanmeldung
  • Am besten mehrere Monate vor dem ersten Prüfungstermin

So ist genug Zeit, um deinen Antrag zu prüfen und alles zu organisieren.

Welche Unterlagen brauchst du?

In der Regel musst du folgende Unterlagen einreichen:

Du musst nachweisen, dass eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Mögliche Nachweise sind zum Beispiel:

  • ärztliches Attest bzw. fachärztliche Bescheinigung oder
  • Schwerbehindertenausweis

Der Nachweis bestätigt, dass eine Behinderung oder Erkrankung vorliegt.

Zusätzlich wird meist eine fachliche Einschätzung benötigt, zum Beispiel:

  • eine fachärztliche Bescheinigung oder
  • ein psychologisches Gutachten

Darin wird beschrieben, wie sich die Beeinträchtigung auf die Prüfung auswirkt und welche Maßnahmen als Nachteilsausgleich sinnvoll sind (zum Beispiel mehr Zeit oder besondere Hilfsmittel).

Manchmal wird zusätzlich eine Stellungnahme verlangt, zum Beispiel

  • von deinem Ausbildungsbetrieb oder
  • von deiner Berufsschule

Darin kann beschrieben werden, wie du bisher unterstützt wurdest und welche Maßnahmen dir geholfen haben.

Prüfung des Antrags

Dein Antrag wird individuell geprüft. Dabei wird unter anderem berücksichtigt:

  • Art der Prüfung
  • deine Beeinträchtigung
  • die beantragten Maßnahmen

Wenn dein Antrag genehmigt wird, stehen dir die bewilligten Maßnahmen während der Prüfung zu.

Ein Nachteilsausgleich wird immer für den Einzelfall festgelegt. Er kann für eine einzelne Prüfung, eine Prüfungsphase oder einen bestimmten Zeitraum gelten. In vielen Fällen musst du ihn für spätere Prüfungen erneut beantragen.

Tipp:Tipp: Nimm die Genehmigung für deinen Nachteilsausgleich zur Prüfung mit. So bist du auf der sicheren Seite.

Beratung und Unterstützung 

Du bist nicht allein! Bei Fragen zum Nachteilsausgleich helfen dir diese Stellen:

  • deine Ausbilderin oder dein Ausbilder
  • deine zuständige Kammer (IHK, Handwerkskammer)
  • Ansprechpersonen an deiner Berufsschule
  • Beratungsstellen für Studierende mit Behinderung
  • das Studierendenwerk deiner Hochschule

Tipp:Tipp: Auch die Berufsberatung und die Beratung für berufliche Rehabilitation und Teilhabe unterstützen dich beim Thema Nachteilsausgleich. Vereinbare einen Termin.

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