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Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (geh. Dienst)

Studien­beruf
Filmdauer: 03:39 min

Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei leiten beispielsweise im Grenzschutz Einsatzgruppen zur Überwachung der Grenzen oder Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten. Bei der Bahnpolizei sorgen sie für die Sicherheit des Bahnverkehrs, indem sie z.B. polizeiliche Streifengänge auf Bahnhöfen und Gleisanlagen planen und anordnen. In der Sicherung des Luftverkehrs überwachen sie z.B. Fluggast- und Gepäckkontrollen bei An- und Abflügen. Bei Bundespolizeidirektionen und -inspektionen sind sie in der Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung tätig. Bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen und Großeinsätzen wie Demonstrationen unterstützen sie die Polizeien der Bundesländer. Zudem planen sie den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Gebäuden gefährdeter Bundesverfassungsorgane.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei beispielsweise in der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) terroristische und organisierte Kriminalität bekämpfen, bei der Bundespolizei See das Seegebiet und die Seegrenzen überwachen oder im Bundespolizei-Flugdienst den Einsatz der Bundespolizei-Hubschrauber koordinieren. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wirken sie ggf. auch an polizeilichen Aufgaben im Ausland mit, z.B. bei Missionen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen.

Die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei erfolgt als Vorbereitungsdienst, der als 3-jähriges Diplomstudium organisiert ist. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.

Die Ausbildung im Überblick

Die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei erfolgt als Vorbereitungsdienst, der als 3-jähriges Diplomstudium organisiert ist. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.

Die Tätigkeit im Überblick

Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei nehmen Führungs-, Stabs- oder Sachbearbeiterfunktionen in verschiedenen Aufgabenbereichen wahr. Hierzu gehören u.a. grenz- und bahnpolizeiliche Aufgaben, Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit, der Schutz von Bundesorganen und die Unterstützung der Polizeien der Bundesländer.

Das Studium im Überblick

Das grundständige Studienfach Öffentliches Recht vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Rechtsgebieten des nationalen und internationalen Rechts, z.B. Staats- oder Europarecht und spezielle Themen daraus, etwa Baurecht oder Wirtschaftsverwaltungsrecht. Es führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Die Tätigkeit im Überblick

Juristen und Juristinnen für Öffentliches Recht befassen sich mit juristischen Sachverhalten, die das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regeln. Sie beraten beim Entwurf und bei der Umsetzung neuer Rechtsverordnungen und Gesetze und führen in juristischen Streitfällen Klärung herbei.

Was versteht man unter?

Ein grundständiges Studienfach kann als Einzelfach oder in Kombination mit einem oder mehreren anderen Studienfächern im Rahmen eines grundständigen Studiengangs studiert werden, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. An ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Studium kann ein weiterführendes Studium (auch postgraduales Studium, Aufbau-Studium) angeschlossen werden.
Ein weiterführendes Studienfach ist im gestuften Studium die aufbauende bzw. weiterführende Form zum Grundlagenstudium. Es gibt zwei Arten von weiterführenden Studienfächern: konsekutive und weiterbildende. Ein konsekutives Masterstudium kann man unmittelbar an ein erfolgreich absolviertes grundständiges Studium anschließen. Das Studium eines weiterbildenden - oft berufsbegleitenden - Masterstudiengangs setzt neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eine in der Regel einjährige Berufspraxis voraus. Die Studierenden sollen auf berufliche Erfahrungen zurückgreifen und inhaltlich daran anknüpfen.
Berufsspezialist/in ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen erweitert und vertieft sowie neue Inhalte vermittelt. Für die Zulassung zur Prüfung wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Bachelor Professional ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der auf den Aufstieg in Fach- und Führungspositionen oder die berufliche Selbstständigkeit vorbereitet. Für die Zulassung zur Prüfung wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Abschluss als Geprüfter Berufsspezialist beziehungsweise Geprüfte Berufsspezialistin vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend. Eine Ausnahme bilden landesrechtlich geregelte Weiterbildungen (zum Beispiel Techniker-Weiterbildungen), die den Besuch einer Fachschule erfordern.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten. Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen werden an Fachschulen durchgeführt.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Master Professional ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der auf die verantwortliche Führung von Organisationen oder die Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgabenbereichen vorbereitet. Für die Zulassung zur Prüfung wird zum Beispiel ein "Bachelor Professional" oder eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Datenstand: 03.04.2025 17:51 | Version: 1.230.250403-0744-eb0e942