Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (geh. Dienst)
Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei leiten beispielsweise im Grenzschutz Einsatzgruppen zur Überwachung der Grenzen oder Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Straftaten. Bei der Bahnpolizei sorgen sie für die Sicherheit des Bahnverkehrs, indem sie z.B. polizeiliche Streifengänge auf Bahnhöfen und Gleisanlagen planen und anordnen. In der Sicherung des Luftverkehrs überwachen sie z.B. Fluggast- und Gepäckkontrollen bei An- und Abflügen. Bei Bundespolizeidirektionen und -inspektionen sind sie in der Sachbearbeitung oder Sachgebietsleitung tätig. Bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen und Großeinsätzen wie Demonstrationen unterstützen sie die Polizeien der Bundesländer. Zudem planen sie den Schutz von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Gebäuden gefährdeter Bundesverfassungsorgane.
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen können Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Bundespolizei beispielsweise in der Grenzschutzgruppe 9 (GSG 9) terroristische und organisierte Kriminalität bekämpfen, bei der Bundespolizei See das Seegebiet und die Seegrenzen überwachen oder im Bundespolizei-Flugdienst den Einsatz der Bundespolizei-Hubschrauber koordinieren. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wirken sie ggf. auch an polizeilichen Aufgaben im Ausland mit, z.B. bei Missionen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen.
Die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei erfolgt als Vorbereitungsdienst, der als 3-jähriges Diplomstudium organisiert ist. Sie ist durch Verordnungen des Bundes geregelt und führt zu einer Laufbahnprüfung.