Schritt 1 : Reisekosten zur Arbeits- oder Ausbildungssuche
Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen
Wichtige Hinweise
Hier können Sie einen Zuschuss für Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch beantragen.
Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten anfallen.
Auch Beratungen zur finanziellen Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung mit Ihrer Integrationsfachkraft, Vermittlungsfachkraft, Beraterin oder Berater können eine Antragstellung sein. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter trifft die Entscheidung.
Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter berät Sie gern dazu.
Bitte erfassen Sie alle Informationen möglichst vollständig und laden Sie Ihre Nachweise hoch.
Wenn Sie heute noch nicht genau wissen, wie Sie die Reise durchführen und welche Kosten Ihnen entstehen werden, können Sie diese Informationen und Nachweise später nachreichen.
Schicken Sie den Antrag trotzdem heute ab.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten.
Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter entscheidet darüber, welche Kosten übernommen werden können. Kosten können pauschal oder entsprechend Ihrer vorgelegten Rechnungen übernommen werden.
Erst wenn alle Informationen und Nachweise vollständig vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.
Erst mit Klicken des Buttons "Senden" ist der Antrag gestellt.