Wichtiger Hinweis

Sie können die Angaben im Antrag zwischenspeichern und später fortsetzen. Zwischengespeicherte (und abgesendete) Vorgänge finden Sie in der Vorgangsübersicht in Ihrem Profil.

Bitte schließen Sie Ihren Antrag innerhalb von Tagen nach Beginn ab. Wenn Sie den Antrag nicht abschließen, wird der Vorgang am dauerhaft gelöscht.

Schritt 1 : Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme

Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen

Hier können Sie einen Zuschuss für „Andere Kosten“ beantragen.

Das sind Kosten, die bei der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme zwingend entstehen, zum Beispiel für Bescheinigungen des Gesundheitsamtes oder polizeiliche Führungszeugnisse.


Hier können Sie KEINE Reisekosten zur Arbeitsaufnahme, Pendelkosten, Umzugskosten oder Trennungskosten beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte die passenden Anträge. Wir stellen diese nach und nach im Internet zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/vermittlungsbudget.

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter berät Sie gern dazu.


Sie können hier mehrere, auch unterschiedliche Andere Kosten beantragen. Falls Ihnen nach dem Absenden des Antrages neue Kosten entstehen, können Sie einen weiteren Antrag stellen.

Sie haben hier zwei Möglichkeiten, den Antrag zu stellen:

1. Antrag stellen und Kosten später abrechnen: Sie können zunächst den Antrag stellen. Tragen Sie hierzu Ihre geschätzten Kosten ein, zum Beispiel mit Hilfe von Kostenvoranschlägen.
Sobald die Kosten tatsächlich entstanden sind, reichen Sie konkrete Rechnungen oder andere Nachweise ein. Den Button "Unterlagen nachreichen" finden Sie über Ihr Profil in dem passenden Antrag.

2. Antrag stellen und Kosten direkt abrechnen: Ihnen liegen bereits konkrete Rechnungen vor? Dann können Sie den Antrag vollständig ausfüllen und die Nachweise hochladen.

Sie müssen den Antrag stellen, bevor die Kosten anfallen.

Auch Beratungen zur finanziellen Unterstützung bei Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme mit Ihrer Integrationsfachkraft / Vermittlungsfachkraft / Beraterin oder Berater können eine Antragstellung sein. Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter trifft die Entscheidung.

Erst wenn alle Informationen und Nachweise vollständig vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden.

Erst mit Klicken des Buttons "Senden" ist der Antrag gestellt.

Beschäftigungsart

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Beschäftigungsland

In welchem Land ist die Beschäftigung geplant? *