Das grundständige Studienfach Innenarchitektur vermittelt wissenschaftliches und praktisches Grundlagenwissen in Baukonstruktion, Bauphysik und Innenausbau sowie in Entwurf und Gestaltung und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
Zur selbstständigen Tätigkeit als Innenarchitekt/in sind i.d.R. ein Masterabschluss und eine Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer eines Bundeslandes erforderlich.
Innenarchitektur kann man auch im Rahmen von dualen Studiengängen studieren.
Mehr zum StudienfachStudiendauer:
Regelstudiendauer: 6-8 Semester
Durchschnittliche tatsächliche Studiendauer: 7,4 Semester
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistischer Bericht - Statistik der Prüfungen an deutschen Hochschulen - Prüfungsjahr 2023
Typische Berufstätigkeit nach dem Studium:
Innenarchitekten und -architektinnen planen und gestalten als Spezialisten für die architektonische Gestaltung von Innenräumen und den konstruktiven Innenausbau Räume bzw. Raumkonzepte. Sie erstellen Entwürfe und arbeiten diese zu genauen Ausführungsplänen aus. Dabei beziehen sie viele Faktoren in ihre Planungen ein: beispielsweise vorgegebene Gebäudestrukturen, funktionsbezogene Raumzuordnungen, Raumproportionen, Materialien und Farben, haustechnische Anlagen, optimale Beleuchtung und angrenzende Außenflächen. Auch an der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sind sie beteiligt. In der Bauleitung überwachen sie die Ausführung der Arbeiten, dokumentieren schließlich Mängel und sorgen dafür, dass diese beseitigt werden. Zum Teil entwerfen Innenarchitekten und -architektinnen auch Möbel, Leuchten, Bau- und Innenausbauelemente und sind im Industriedesign, Messebau, für Ausstellungen oder in der Einrichtungsberatung tätig. Als Sachverständige erstellen sie beispielsweise Gutachten im Bereich barrierefreies Umbauen oder führen Bestandserfassungen im denkmalpflegerischen Bereich durch.