Rechtswissenschaften

Studiengänge in diesem Studienfeld vermitteln Kenntnisse und Methoden, um die zahlreichen und oft sehr abstrakten Rechtsnormen zu verstehen und auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte anwenden zu können. Darüber hinaus behandeln sie die geschichtlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen des Rechtssystems.

Die rechtswissenschaftliche Ausbildung mit dem Ziel der Ersten und Zweiten Juristischen Prüfung mit Befähigung zum Richteramt (Volljurist/in) umfasst das rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Referendariat). Pflichtbereiche des Studiums sind Rechtsgebiete wie Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht oder Verfahrensrecht. Ergänzend kommen Schwerpunktbereiche mit Wahlmöglichkeiten hinzu, die eine Vertiefung der Pflichtfächer oder in Sondergebieten wie den Kriminalwissenschaften erlauben bzw. internationale Bezüge des Rechts vermitteln. Eine fachspezifische juristische Fremdsprachenausbildung kann obligatorischer oder optionaler Bestandteil der Ausbildung sein.

Demgegenüber verbinden Studiengänge mit Bachelor- oder Masterabschlüssen die für die Unternehmens- oder Verwaltungspraxis relevanten Elemente der klassischen juristischen Ausbildung mit den Inhalten eines betriebswirtschaftlichen Studiums. Entsprechend stehen Rechtsgebiete wie Wirtschaftsprivat- und Verwaltungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht zusammen mit Wirtschaftsfächern wie BWL, VWL, Rechnungswesen und Statistik im Vordergrund.

Zugehörige Studienfächer:

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Stand: 30.04.2025 | Version: 3.232.2504301426-5c29193