Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld.
Zur Prüfung Ihres Anspruchs geben Sie bitte zunächst an, welcher der folgenden Sachverhalte zutrifft:
Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen