Antrag auf Kindergeld für Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch für Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld.
Zur Prüfung Ihres Anspruchs geben Sie bitte zunächst an, welcher der folgenden Sachverhalte zutrifft:

Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen

Angaben zur antragstellenden Person

Wohnen Sie in Deutschland?

Angaben zum Kind

Wurde für das Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, bereits bei einer anderen Stelle deutsches Kindergeld beantragt oder bezogen?
Hat das Kind eine abgeschlossene Erstausbildung?