Schritt 1 : Allgemeine Hinweise
Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen
Wichtiger Hinweis
Sie können die Angaben im Antrag zwischenspeichern und später fortsetzen. Zwischengespeicherte und abgesendete Vorgänge finden Sie in der Vorgangsübersicht in Ihrem Profil. Am Ende des Antrages haben Sie die Möglichkeit Anmerkungen zu Ihren Unterlagen zu übermitteln und die relevanten Dokumente beizufügen.
Bitte schließen Sie Ihren Antrag innerhalb von Tagen nach Beginn ab. Wenn Sie den Antrag nicht abschließen, wird der Vorgang am dauerhaft gelöscht.
Angaben zu einer Beratung
Bevor Sie Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen beantragen, sollten Sie sich beraten lassen, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen und welche Punkte Sie im Rahmen der Antragstellung beachten müssen.
Eine Förderung von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen kann erfolgen, wenn dies zur Aufnahme bzw. zum Erhalt einer selbständigen Tätigkeit notwendig ist und Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit perspektivisch dauerhaft überwinden oder verringern. Auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen besteht kein Rechtsanspruch. Weitere Informationen finden Sie auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) beantragen.
Vorbereitungen
Bevor Sie mit der Beantwortung der folgenden Fragen beginnen, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie alle Unterlagen, die Sie benötigen, auf Ihrer Ablage in Dateiform (PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP) gespeichert haben.
Im Lauf der Formularstrecke müssen Sie folgende Dateien hochladen:
- Beschreibung Ihres Unternehmens (Businessplan/Geschäftsplan)
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (FKS) über die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens. Wenden Sie sich zur Empfehlung einer FKS vorab an Ihr Jobcenter.
- Eingangsbestätigung der Anzeige der Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde bzw. die Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit
- Erklärung/Nachweise zu fehlenden alternativen Finanzierungsmöglichkeiten
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
Nur wenn Ihr Antrag vollständig ist, kann er bearbeitet werden!
Weitere Nachweise können Sie auch später noch nachreichen.