Betriebsdatenänderungen übermitteln Sie mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) oder mittels einer Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit SV-Trägern (z.B. SV-Meldeportal).Hinweise dazu erhalten Sie auf unserer Homepage unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service/alles-wichtige
Hinweis zur Lohnabrechnungsstelle
Für die Erstellung der Lohnabrechnung beauftragte Dritte (beispielsweise eine Steuerberatungskanzlei) sind keine Lohnabrechnungsstelle im Sinne der Kurzarbeitergeld-Vorschriften, es sein denn, dort werden auch die Personalakten geführt.