Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Wohngeld und zum Kindergeld. Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht.
Voraussetzung für den Bezug von Kinderzuschlag ist unter anderem, dass Sie oder Ihr(e) Partner(in) für Ihre Kinder Kindergeld erhalten und mit Ihrem Einkommen die Mindesteinkommensgrenze erreichen (für Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto, für Paare mindestens 900 Euro brutto).
Achtung: Wohngeld und Kindergeld werden zur Erreichung der Mindesteinkommensgrenze nicht berücksichtigt!
Ihre Kinder müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet bzw. verpartnert sein
- ständig in Ihrem Haushalt leben
- nicht in einer stationären Einrichtung untergebracht sein
- nicht Ihr Pflege- oder Enkelkind sein
Bitte beachten Sie, dass der Kinderzuschlag erst ab dem Monat der Antragstellung, das heißt üblicherweise nicht rückwirkend bewilligt werden kann.
Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt (sogenannter Bewilligungszeitraum).
Beziehen Sie noch keinen Kinderzuschlag ist der Antragsmonat immer auch der erste Monat des Bewilligungszeitraums. In diesem Fall werden von Ihnen Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben in den sechs Monaten vor dem Monat der Antragstellung benötigt (sogenannter Bemessungszeitraum).
Beziehen Sie bereits Kinderzuschlag und möchten über den laufenden Bewilligungszeitraum hinaus weiter Kinderzuschlag beziehen, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Stellen Sie Ihren neuen Antrag noch während des aktuell laufenden Bewilligungszeitraums, beginnt Ihr neuer Bewilligungszeitraum dennoch erst im Anschluss an den aktuellen. In diesem Fall werden von Ihnen Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben in den sechs Monaten vor dem neuen Bewilligungszeitraum benötigt. In den Antragsunterlagen werden hier zur Vereinheitlichung dennoch die Angaben zu den sechs Monaten „vor der Antragstellung“ abgefragt. Bitte berücksichtigen Sie, dass sich der Zeitraum bei einer frühzeitigen Antragstellung verschiebt. Sollten Unterlagen fehlen, wird die Familienkasse selbstverständlich auf Sie zukommen.
Wenn Sie bereits Kinderzuschlag beziehen und einen neuen Antrag stellen möchten, kann für Sie auch ein
Kurzantrag in Betracht kommen, wenn sich in den 6 Monaten Ihres derzeitigen Bewilligungszeitraums in Ihren Verhältnissen nichts wesentlich geändert hat.