Einspruch einlegen mit Anmeldung
Sie können für Ihren Einspruch auf Kindergeld Ihr persönliches Konto nutzen. Dafür müssen Sie sich anmelden beziehungsweise registrieren.
Sie haben einen Bescheid über Kindergeld von Ihrer Familienkasse erhalten und möchten gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen? Oder haben Sie bereits einen Einspruch eingelegt und möchten Informationen dazu nachreichen? Dann sind Sie hier richtig.
Sie können für Ihren Einspruch auf Kindergeld Ihr persönliches Konto nutzen. Dafür müssen Sie sich anmelden beziehungsweise registrieren.
Sie können Ihren Einspruch auf Kindergeld auch ohne ein Konto online stellen.
Tipp: Ein Konto hat viele Vorteile. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite eServices für Familien.
Hier bekommen Sie Antworten. Je nachdem wie tiefgehend Ihre Fragen sind, bieten wir Ihnen gern einen Rückruf oder ein Beratungsgespräch mit Termin an (per Video oder persönlich).
Lassen Sie sich bequem von zu Hause oder unterwegs beraten.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Familienkasse vor Ort.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Ihnen in vielen Fällen direkt am Telefon helfen:
0800 4 5555 30
gebührenfrei