1.228.250311-1403-1602a39 | Datenstand: Entgeltatlas 2023 | Hilfe | Nutzungshinweise | Copyright und Datenherkunft: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Fallzahl
Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten (Fallzahl) ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Gleiches gilt damit auch für approximativ ermittelte Medianentgelte. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen und Medianentgelten in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen (z.B. Berufe) mit weniger als 500 Beschäftigten (vor Veröffentlichung der Daten für 2018: weniger als 1.000 Beschäftigte).
Im Entgeltatlas wird versucht, bei der Wahl eines bestimmten Berufs (in einem bestimmten Gebiet) mit einer eigentlich zu niedrigen Fallzahl im o.g. Sinne eine näherungsweise ähnliche Konstellation mit ausreichend hoher Fallzahl anzubieten. Dies erfolgt durch einen berufsfachlichen und/oder regionalen Gliederungsebenenwechsel. Beim berufsfachlichen Gliederungsebenenwechsel (von der Berufsgattung zur Berufsgruppe) wird dabei das Anforderungsniveau der aus dem ausgewählten Beruf abgeleiteten Berufsgattung beibehalten.
Beitragsbemessungsgrenze
Von den Arbeitgebern ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung zu melden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung handelt es sich um die Einkommensgröße, bis zu der in Deutschland die Beiträge zur Rentenversicherung von dem Pflichtigen erhoben werden dürfen. Einkommensteile über der Beitragsbemessungsgrenze werden nicht zum Sozialversicherungsbeitrag herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Durchschnittseinkommen in Deutschland angepasst. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der Allgemeinen Rentenversicherung lagen 2023 in Westdeutschland bei 7.300 Euro und in Ostdeutschland bei 7.100 Euro.
Im Rahmen der Beschäftigungsstatistik sind also die tatsächlichen Entgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt. Im Entgeltatlas wird deshalb für Berufe mit sehr guten Verdienstmöglichkeiten kein konkretes Medianentgelt genannt, sondern es erfolgt der Hinweis >7.300 Euro (Westdeutschland) oder >7.100 Euro (Ostdeutschland), der sich an der niedrigsten, für das betrachtete Gebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenze orientiert (bei einer bundesweiten Betrachtung daher >7.100 Euro).
Im Entgeltatlas erfolgt die regionale Gliederung nach dem Arbeitsort der Beschäftigten. Westdeutschland umfasst dabei die alten Bundesländer (ohne West-Berlin), Ostdeutschland die neuen Bundesländer einschließlich (Gesamt-)Berlin. Rentenversicherungsrechtlich gelten für den Arbeitsort West-Berlin dieselben Beitragsbemessungsgrenzen wie in den alten Bundesländern. Die Orientierung an der niedrigsten, für das betrachtete Gebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenze ergibt für (Gesamt-)Berlin, dass sehr hohe Medianentgelte mit dem Hinweis >7.100 Euro versehen werden.