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Hinweise

  • Die Betriebsnummer darf nur online beantragt werden. Rund um die Uhr und ohne Wartezeit kann sie direkt automatisiert vergeben und angezeigt werden.
  • Bei technischen Schwierigkeiten hilft der Support der Bundesagentur für Arbeit
    Tel.: 0800 4 5555 01 oder das Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung
  • Seit dem 01.01.2024 benötigen Sie aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 18i Abs. 2 SGB IV zur Beantragung einer Betriebsnummer die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung.
    Wurde für das Unternehmen, dem der neue Beschäftigungsbetrieb angehört, noch keine vergeben?
    Unter Punkt 4 „Betriebliche Angaben“ haben Sie die Möglichkeit, eine Unternehmensnummer zu beantragen.
    Für weitere Informationen zu den Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und zur Nutzung der Unternehmensnummer folgen Sie bitte dem Link: Unternehmensnummer (dguv.de) .
  • Änderungen an den betrieblichen Angaben (z.B. Adressänderung infolge eines Umzugs) sind unverzüglich und ausschließlich durch Datenübertragung aus der Entgeltabrechnungssoftware heraus zu übermitteln.
  • Alle wichtigen Informationen zur Betriebsnummer finden Sie auch im Internetauftritt des Betriebsnummern-Service.

Bitte alle mit * markierten Felder ausfüllen

Erklärung zum Datenschutz

Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Beschäftigungsbetriebe.

Die von Ihnen im Onlineportal eingegebenen Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erhoben, verarbeitet und genutzt. Rechtliche Grundlage sind die §§ 18i und 18m Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Datenschutz und Datenerhebung > Datenerhebung.

Auf der Grundlage des § 18m SGB IV erfolgt eine Weiterleitung bestimmter Daten an einen gesetzlich normierten Empfängerkreis (z.B. Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherung). Die Übertragung der Daten erfolgt durch eine verschlüsselte Verbindung.