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Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Beschäftigungsbetriebe.
Die von Ihnen im Onlineportal eingegebenen Daten werden von der Bundesagentur für Arbeit zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch erhoben, verarbeitet und genutzt. Rechtliche Grundlage sind die §§ 18i und 18m Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV).
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Datenschutz und Datenerhebung > Datenerhebung.
Auf der Grundlage des § 18m SGB IV erfolgt eine Weiterleitung bestimmter Daten an einen gesetzlich normierten Empfängerkreis (z.B. Krankenkassen, Unfallversicherung, Rentenversicherung). Die Übertragung der Daten erfolgt durch eine verschlüsselte Verbindung.