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Physiotherapie (grundständig)

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Studien­beruf
Filmdauer: 03:45 min

Das grundständige Studienfach Physiotherapie vermittelt wissenschaftliches Grundlagenwissen in Medizin und Psychologie sowie in Physiotherapie und führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Physiotherapie kann man auch im Rahmen von dualen Studiengängen studieren.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten/zur Physiotherapeutin zu absolvieren.

Was versteht man unter?

Ein grundständiges Studienfach kann als Einzelfach oder in Kombination mit einem oder mehreren anderen Studienfächern im Rahmen eines grundständigen Studiengangs studiert werden, der zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. An ein erfolgreich abgeschlossenes grundständiges Studium kann ein weiterführendes Studium (auch postgraduales Studium, Aufbau-Studium) angeschlossen werden.
Ein weiterführendes Studienfach ist im gestuften Studium die aufbauende bzw. weiterführende Form zum Grundlagenstudium. Es gibt zwei Arten von weiterführenden Studienfächern: konsekutive und weiterbildende. Ein konsekutives Masterstudium kann man unmittelbar an ein erfolgreich absolviertes grundständiges Studium anschließen. Das Studium eines weiterbildenden - oft berufsbegleitenden - Masterstudiengangs setzt neben einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eine in der Regel einjährige Berufspraxis voraus. Die Studierenden sollen auf berufliche Erfahrungen zurückgreifen und inhaltlich daran anknüpfen.
Berufsspezialist/in ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen erweitert und vertieft sowie neue Inhalte vermittelt. Für die Zulassung zur Prüfung wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 5 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Bachelor Professional ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der auf den Aufstieg in Fach- und Führungspositionen oder die berufliche Selbstständigkeit vorbereitet. Für die Zulassung zur Prüfung wird in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Abschluss als Geprüfter Berufsspezialist beziehungsweise Geprüfte Berufsspezialistin vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend. Eine Ausnahme bilden landesrechtlich geregelte Weiterbildungen (zum Beispiel Techniker-Weiterbildungen), die den Besuch einer Fachschule erfordern.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten. Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen werden an Fachschulen durchgeführt.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Master Professional ist ein beruflicher Weiterbildungsabschluss, der auf die verantwortliche Führung von Organisationen oder die Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgabenbereichen vorbereitet. Für die Zulassung zur Prüfung wird zum Beispiel ein "Bachelor Professional" oder eine bestandene Meisterprüfung im Handwerk vorausgesetzt. In der Regel ist nur die Weiterbildungsprüfung geregelt. Der Besuch von Vorbereitungslehrgängen ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend.

Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung werden beispielsweise von zuständigen Kammern angeboten.

Der Abschluss entspricht dem Kompetenzniveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Datenstand: 03.04.2025 18:51 | Version: